Compliance

Umfassendes Programm unterstützt die Einhaltung von Compliance

Compliance beschreibt alle Maßnahmen, die das rechtmäßige Verhalten von Unternehmen, ihrer Leitungsorgane und ihrer Mitarbeiter im Hinblick auf gesetzliche und unternehmensinterne Ge- und Verbote gewährleisten. Mit dem Lufthansa Group-Compliance- Programm sollen die Mitarbeiter und das Unternehmen vor Gesetzesverstößen bewahrt und gleichzeitig darin unterstützt werden, Gesetze richtig anzuwenden.

Das Lufthansa Compliance-Programm setzt sich aus den Bausteinen Competition-, Kapitalmarkt-, Integrity- und Embargo- Compliance zusammen. Über ein Ombudssystem besteht die Möglichkeit, Verdachtsmeldungen im Hinblick auf wirtschaftskriminelle Handlungen oder Verstöße gegen die Compliance-Regelungen abzugeben. Das im Ressort des Vorstands Personal und Recht angesiedelte Corporate Compliance Office entwickelt das Compliance-Programm konzeptionell weiter und führt Schulungen (eLearning und Präsenzschulungen) durch. Die Organisation mit zentralen und (optional) lokalen Compliance Ausschüssen sowie die Benennung von Compliance Managern in der gesamten Lufthansa Group soll eine Involvierung der Verantwortlichen sicherstellen und das Bewusstsein für das Compliance-Programm stärken. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats wird halbjährlich über Vorfälle und Fortschritte im Bereich Compliance durch einen Compliance-Bericht informiert.

Hinweisgebersystem

Menschenrechtliche Risiken, Menschenrechtsverletzungen, die Verletzung umweltbezogener Pflichten, Wirtschaftskriminalität und andere illegale Geschäftspraktiken sind in hohem Maße schädigend für die Betroffenen, die Lufthansa Group und die Gesellschaft. Ihr Hinweis kann helfen, Risiken und Fehlverhalten frühzeitig zu entdecken, zu stoppen und Schaden abzuwenden.

Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass durch Mitarbeitende oder Führungskräfte der Lufthansa Group, eines Lieferanten oder Sublieferanten Sorgfaltspflichtverletzungen oder Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz wie zum Beispiel:

  • Menschenrechtsverletzungen (Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder moderne Sklaverei, Ungleichbehandlung, unzureichende Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Verstöße gegen die Koalitionsfreiheit, Vorenthalten eines angemessenen Lohns, etc.)
  • Verletzungen umweltbezogener Pflichten (insbesondere im Bereich gefährliche Abfälle, Quecksilber oder persistente organische Schadstoffe)
  • Straftaten (wie z.B. Korruption, Betrug, Untreue etc.)
  • Verstöße gegen das Geldwäschegesetz
  • Verstöße gegen das Wettbewerbs-, Kartell- oder Beihilferecht
  • Insiderhandel oder Marktmanipulation
  • Interessenkonflikte
  • Embargo- oder Exportverstöße
  • oder Verstöße gegen Datenschutzvorschriften

begangen werden, nutzen Sie für entsprechende Hinweise bitte unser elektronisches Hinweisgebersystem oder wenden Sie sich an unseren Ombudsmann.

Für Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen oder die Verletzung umweltbezogener Pflichten haben wir darüber hinaus die E-Mail-Adresse humanrights(at)dlh.de eingerichtet. Hinweise auf menschenrechtliche Risiken, Menschenrechtsverletzungen oder die Verletzung umweltbezogener Risiken, werden von der Lufthansa Group nach den Vorschriften der Verfahrensordnung der Lufthansa Group gemäß § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz behandelt.

 

Ombudssystem

Die Lufthansa Group ist darauf angewiesen, dass ihr potenzielle Gesetzesverstöße umgehend angezeigt werden. Denn nur so können Missstände unverzüglich behoben und Schäden (z.B. Schadensersatzklagen, Straf- oder Kartellverfahren, Reputationsverlust) effektiv abgewendet werden.

Bei dem Ombudsmann handelt es sich um einen freiberuflich tätigen Anwalt, der kein Angestellter der Lufthansa Group ist. Als neutrale, unabhängige Anlaufstelle nimmt er Hinweise telefonisch oder schriftlich entgegen und leitet diese – soweit der Hinweisgeber dies wünscht – nur in anonymisierter Form zur weiteren Bearbeitung an das Corporate Compliance Office weiter.